Neue gesetzliche Bestimmung

2018-05-01

In den letzten Monaten gab es zwei größere gesetzliche Neuerungen. Zum einen trat die neue TÄHAV (tierärztliche Haus-Apothekenverordnung) in Kraft, die vor allem die Anwendung von Antibiotika beim Tier deutlich reglementiert: Bitte beachten Sie, dass laut Gesetzestext die Vorstellung des Patienten vor Antibiotikagabe zwingend erforderlich ist. Für die Anwendung bestimmter Antibiotika besteht nun außerdem die Pflicht, eine Probe für eine bakteriologische Untersuchung zu nehmen.

Zum anderen gelten auch für uns die Bestimmungen der DSG-VO (Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union). Unter anderem sind wir der Verpflichtung nachgekommen, Ihnen unsere Datenschutzbedingungen auf unserer Homepage und durch einen Aushang im Wartezimmer zur Verfügung zu stellen. Leider bedeutet das in einigen Bereichen auch zusätzliche Bürokratie: Wir bitten sie, unsere Einverständniserklärung für die Nutzung Ihrer Daten an unserer Anmeldung auszufüllen und unterschrieben abzugeben. Anmeldeformular und Einverständniserklärung zum Datenschutz können Sie ebenfalls herunterladen und ausdrucken (zu finden unter Infos+Formulare).