Neue Notdienstgebührenverordnung für Tierärzte

2020-02-14

Neue Notdienstgebührenverordnung für Tierärzte ab dem 14. Februar 2020:

Der Bundesrat hat am 13.2.2020 eine Notdienstgebührenverordnung für Tierärzte beschlossen, die ab sofort in Kraft tritt. Hintergrund ist, dass es aufgrund der hohen Personalkosten kaum noch Tierarztpraxen gibt, die einen Notdienst anbieten (können). Mehr und mehr Kliniken geben ihren Klinikstatus zurück und bieten ebenfalls keinen Notdienst mehr an. Um diesem Trend entgegen zu wirken, wurde beschlossen, die Entlohnung der Tierärzte gesetzlich zu ändern:

Die wichtigsten Daten der neuen Notdienstgebührenverordnung für Tierärzte:

Einführung einer Notdienstgebühr: 50€ + MWSt.
Behandlungskosten müssen mit 2-fachem bis 4-fachem Satz abgerechnet werden.

Notdienst-Zeit:
Der Notdienst beginnt täglich um 18:00 Uhr und endet am nächsten Morgen um 8:00 Uhr, ausgenommen sind offizielle Abendsprechstunden
Das Wochenende beginnt freitags um 18:00 Uhr und endet um 8:00 Uhr des jeweils nachfolgenden Montags, ausgenommen sind offizielle Samstagssprechstunden
an gesetzlichen Feiertagen gilt die Notdienstgebühr von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Umsetzung in der Kleintierpraxis Zusamaltheim:

Bitte beachten Sie: wir sind keine Klinik und können personalbedingt am Wochenende keine 24-Stunden-Versorgung und keine ausführliche diagnostische Aufarbeitung oder stationäre Überwachung anbieten. Wir haben aber eine kleine Notfallsprechstunde für dringende Behandlungen Samstag und Sonntag spätnachmittags nach telefonischer Vereinbarung.

Die Abendsprechstunde unter der Woche bis 19:00 Uhr bleibt von der Notdienstregelung ausgenommen. Nach 19:00 Uhr erfolgt die Abrechnung nach Notdiensttarif.

Am Samstag spätnachmittags findet eine Notfallsprechstunde für dringende Behandlungen unserer eigenen Kunden nach telefonischer Vereinbarung statt. Behandlungen in der Samstagssprechstunde rechnen wir nach dem 2-fachen Satz ab. Bei Neukunden erheben wir zusätzlich die Notdienstgebühr.

Alle weiteren Behandlungen am Wochenende erfolgen nach der neuen Notdienstregelung inkl. Notdienstgebühr und 2-fachem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.

Offizieller Link: www.bltk.de