Information zur neuen Gebührenordnung

2017-08-01

Liebe Tierbesitzer,

seit 27.07.17 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die Preise für tierärztliche Leistungen werden zum erstem Mal seit 9 Jahren um 12 % angehoben. Medikamente sind davon nicht betroffen.

Die GOT ist eine Verordnung des Bundes. Die darin genannten Gebührensätze müssen die Tierärzte mindestens abrechnen. Im sensiblen Bereich der Tiergesundheit soll die vom Staat vorgegebene GOT so zum einen für Preistransparenz sorgen und Tierhalter vor Übervorteilung schützen. Zum anderen soll sie aber auch eine angemessene Vergütung der Tierärzte sicherstellen, damit diese dem Qualitätsanspruch der Tierhalter etwa durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden.

Die GOT sieht eine Abrechnung der Leistungen zum 1- bis 3fachen Satz vor. Der einfache Satz darf nicht unterschritten werden. Außerdem werden die Einzelkomponenten von Leistungen nun aufgeschlüsselt. Statt einfach „Impfung“ zu berechnen, müssen die Komponenten Untersuchung, Injektion inkl. Medikamentenkosten und Impfbescheinigung nun einzeln aufgeführt werden. Bei zeitintensiven Masnahmen wie z.B. aufwendigen Beratungen, Kämmnen und Scheren, langwierigen OPs etc. kann eine Zeitgebühr erhoben werden (1-2 Euro pro Minute je nach Personalaufwand).

Auch wir müssen unsere Preisgestaltung der aktuellen Gesetzeslage anpassen.

Wir rechnen die meisten Leistungen zum einfachen Satz der Gebührenordnung ab, also zum niedrigsten erlaubten Tarif (außer im Notdienst), mit wenigen Ausnahmen. Für die Untersuchung einer Katze oder eines Heimtiers berechnen wir den selben Preis wie beim Hund, da wir diese nicht als Tiere zweiter Klasse sehen und sie genauso gründlich checken wie einen Hund.

Was bedeutet dies für Sie als Tierbesitzer?

Medikamente sind von der Gebührenerhöhung nicht betroffen. Preise für Leistungen wie Injektionen oder OPs werden 12 % angehoben. Bei den meisten Impfungen konnten wir die Preise durch Preisverhandlungen mit dem Impfstoffherstellern und Weitergabe der Rabatte etwa gleich halten, in einigen Fällen sogar senken. Die Tollwut- und die RHD-Impfung werden aufgrund gestiegener Preise für die Impfstoffkomponenten teurer.

Sie können sich gerne bei größeren Eingriffen vorher einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dafür meist einige Tage Zeit benötigen, da solche Tätigkeiten meist abends oder am Wochenende erledigt werden.

Falls ihnen die eine oder andere Leistung teuer vorkommt, bedenken Sie bitte:

Sie bezahlen nicht einfach „die Spritze“ oder „die Kastration“, sondern unter anderem das Wissen aus 6 Jahren Studium, vielen Jahre Praxiserfahrung und unzähligen teuren Fortbildungen, das uns befähigt, aus den geschilderten Symptomen und der Untersuchung eines Tieres eine Diagnose zu stellen und diese gegen eine Reihe Differentialdiagnosen abzuwägen, eine durchführbare, verträgliche und finanzierbare Therapie zu empfehlen und eine Prognose zu stellen. Wir haben ein Team aus qualifizierten Tierärzten und tierärztlichen Fachangestellten, modernste Geräte für Diagnostik, Behandlung und Narkoseüberwachung, Wärmematten, Infusiomaten u.v.m. Sie bezahlen die Lagerhaltung von über 2000 Medikamenten und Spezialdiäten, Nahtmaterialien und Praxisbedarfsartikeln, die wir vorrätig halten müssen und deren Bestand wöchentlich überprüft und aufgestockt wird, die Stromkosten für 8 PCs, Ultraschall- und Röntgengeräte, die Waschmaschine (die 2-4 x tgl. läuft), die tägliche Desinfektion und Aufbereitung von Geräten, Käfigen, Instrumenten, Näpfen und Klos. Die Schulung unseres Mitarbeiterteams (wir führen wöchentlich eine praxisinterne Fortbildung für die TFAs und eine weitere für die Tierärzte durch), Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen im 2-Schicht-Betrieb, viele Stunden Büroarbeit wie das Einbuchen von Lieferungen und Zahlungseingängen, Schreiben von Überweisungen an Kliniken, tägliche Durchsicht aller Behandlungen und Medikamentenabgaben im PC, Schreiben von Rechnungen und Mahnungen. Lohnkosten (die Löhne wurden aufgrund neuer Tarifverträge um 20 bis 30 % angehoben) und Lohnnebenkosten der Mitarbeiter, 3600 Euro Berufsgenossenschaftsbeitrag, Telefon, Internet und EC-Cash-Gebühren, Versicherungen, Steuern, Wasser, Abwasser, Gebäudekosten, Fachliteratur, Futter für Stationäre Patienten (und Mitarbeiter :-), Supportverträge für Praxissoftware (1500 Euro jährlich), digitales Röntgen und EC-Gerät, die aufwendige Versorgung und Überwachung stationärer Patienten im OP, während der Aufwachphase und auf Station inkl. genauer Dokumentation der Medikamente, Futtermenge und -Vorliebe, Streicheleinheiten etc.

Vergleichen sie die Preise für unsere Leistungen auch gerne mit den Preisen anderer selbständiger Unternehmer wie Steuerberater, Anwälten der letzten Rechnung für eine Autoreparatur, oder der Bestellung eines Handwerkers.